Bei Überweisungen an die Kreisverwaltung Kontoinhabername beachten | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Aufgrund einer neuen EU-Verordnung erfolgt seit Oktober 2025 bei jeder Überweisung eine Empfängerüberprüfung. Der Name des Kontoinhabers wird hierbei immer mit dem von Bürgerinnen und Bürgern eingetragenen Kontoinhabernamen abgeglichen.

Bei Überweisungen an die Kreisverwaltung Kontoinhabername beachten