Bei Überweisungen an die Kreisverwaltung Kontoinhabername beachten | Aktuelle Nachrichten und Informationen
Aufgrund einer neuen EU-Verordnung erfolgt seit Oktober 2025 bei jeder Überweisung eine Empfängerüberprüfung. Der Name des Kontoinhabers wird hierbei immer mit dem von Bürgerinnen und Bürgern eingetragenen Kontoinhabernamen abgeglichen.